Neue Richtlinien: PV-Freiflächenanlagen
Die TRVB 162 N 26 zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) enthält brandschutztechnische Vorgaben für die Planung, für die Errichtung, den Betrieb, die Instandhaltung sowie vorbereitende Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die baulichen Anforderungen gelegt, wie u.a. auf Abstände zu Gebäuden. Auch wird auf Bereiche mit erhöhter Gefährdung eingegangen, wie z.B. neben Windenergieanlagen, unter Hochspannungsleitungen, bei Mülldeponien oder in Überflutungszonen.
Es werden darin jene Brandschutzmaßnahmen genauer beschrieben, die den Schutz der Einsatzkräfte im Falle der Brandbekämpfung sicherstellen sollen. Neben allgemeinen Anforderungen, wie unter anderem an die Montage von Generatoranschlusskästen, werden Anordnungsbeispiele zu Modultischreihen, Zufahrts- und interne Verkehrswege sowie deren Erfordernisse dargelegt. So muss die Längsausdehnung der Modultische nach definierten Abständen unterbrochen werden, um unter Berücksichtigung eines Feuerwehreinsatzes Maßnahmen setzen zu können, die einen Übergriff auf weitere Flächen verhindern. Die Richtlinie ist auf freistehende PV-Anlagen ab einer Größe der Modulflächen von 2 ha anzuwenden. Im Falle von Energiespeicheranlagen wird auf die TRVB 165 N 26 verwiesen.
