Aktuelles zum Thema organisatorischer Brandschutz: TRVB 119 O 21 – Organisatorischer Brandschutz:
Die vor dem Jahreswechsel erscheinende TRVB 119 O 21 – „Organisatorischer Brandschutz“ hat als Ziel, Mindestanforderungen an den organisatorischen Brandschutz in unterschiedlichsten Nutzungen und Betrieben festzulegen. Dies mit teilweisen Neuerungen. So wurden zum Beispiel im Zuge der Richtlinienüberarbeitung die Vorgaben des organisatorischen Brandschutzes bereits zurückgezogener N-TRVBs (nutzungsbezogener TRVBs), wie zum Beispiel für Bürogebäude, Wohngebäude, Schulen, Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen in den Anhängen (Teil IV) eingepflegt, in welchem nun zusätzliche Anforderungen für das Brandschutzorgan in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung zu finden sind. Die allgemein gültigen und für alle Nutzungen zutreffenden Bestimmungen finden sich in den Teilen I bis III:
- Teil I (normativ): Anwendungsbereich und Allgemeines zum organisatorischen Brandschutz
- Teil II (informativ): Allgemeines zu Kennzeichnungen, Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Teil III (informativ): Musterformulare