Brandschutz
Vorbeugend
Baulicher
Brandschutz
- Feuerwiderstand von Bauteilen
- Brennbarkeit von Baustoffen
- Brandabschnitt
- Flucht- und Rettungsweg

Technischer
Brandschutz
- Brandmeldeanlage
- Rauch- und Wärmeabzug
- Löschanlage
- Sicherheitsbeleuchtung

Organisatorischer
Brandschutz
- Brandschutzbeauftragter
- Brandschutzwart
- Betriebsfeuerwehr
- Eigenkontrolle

Abwehrend
Abwehrender
Brandschutz
- Feuerwehrzufahrt
- Aufstellfläche
- Aufstiegshilfe
- Löschwasserversorgung

Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die notwendig sind um die Brandentwicklung sowie die Brandausbreitung über einen gewissen Zeitraum innerhalb eines Gebäudeteils zu begrenzen.
Dies wird erreicht durch:
- Bildung von Brandabschnitten
- Mindestanforderungen an den Feuerwiderstand tragender Bauteile, Dachtragkonstruktionen, Säulen, Stützen, Träger müssen eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer aufweisen
- Anforderungen an Baustoffe hinsichtlich ihrer Brennbarkeit, Qualmbildung, Tropfenbildung
- Prüfung von Bauteilen und Baustoffen durch staatlich autorisierte bzw. akkreditierte Prüfanstalten
- Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Technischer Brandschutz
Darunter fallen sämtliche technische Anlagen und Einrichtungen, die unter anderem dazu dienen, Brände frühzeitig zu detektieren, die Brandausbreitung einzudämmen und eine gesicherte Flucht zu ermöglichen.
Zum Beispiel:
- Automatische Brandmeldeanlagen, automatische Löschlagen, Brandrauchentlüftungsanlagen, Brandrauchabsauganlagen
- Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung
- Einrichtungen und Geräte zur Entstehungsbrandbekämpfung: Wandhydranten, Handfeuerlöschgeräte
Organisatorischer Brandschutz
Umfasst die Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen, die zur Verhinderung einer Brandentstehung, einer Brandausbreitung sowie zur Rettung oder Selbstrettung von Personen und der Erleichterung der Brandbekämpfung beitragen.
Ziel des betrieblichen Brandschutzes ist es auch, durch Schulung, Unterweisung und Kontrollen Brandsicherheit in die Anlagen und brandsicheres Verhalten der Beschäftigten zu erreichen. Dazu gehört auch die Anweisung über das Verhalten im Brandfall.
Abwehrender Brandschutz
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachwerten, die bei Bränden entstehen. Somit liegt der abwehrende Brandschutz grundsätzlich im Aufgabenbereich der Feuerwehr.