Mindestanforderungen: Batteriespeichersysteme
Bei der TRVB 165 N 26 handelt es sich um die Erstausgabe zu Batteriespeichersystemen mit einem Energieinhalt von mehr als 250 kWh. Diese neue Richtlinie soll für einheitliche Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes bei stationären Batteriespeichersystemen (BESS) sorgen, welche u.a. zunehmend im Freien eingesetzt werden.
In Abhängigkeit der Umgebungssituation, wie z.B. der Aufstellung von Batteriespeichersystemen in exponierten Lagen oder in waldbrandgefährdeten Gebieten, können höhere abweichende Anforderungen notwendig werden. Bei einem Brand von Batteriespeichern kann es zu einem Kurzschluss der Batterien kommen, wodurch die Gefahr eines thermischen Durchgehens in zuvor nicht betroffenen Zellen entsteht. Aufgrund der sich ständig weiter entwickelnden Batterietechnologie ist mit regelmäßigen Überarbeitungen dieser TRVB zu rechnen. Es sollte daher immer der Letztstand verwendet werden.
Die neue Richtline kann über das A.S.I. (Austrain Standards International - Standardisierung und Innovation, Wien) oder den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband bezogen werden:
