In Abständen von längstens 5 Jahren ist vom Brandschutzbeauftragten zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Es gelten nur solche Veranstaltungen als Fortbildungsseminare im Sinne der TRVB 117 O 10, welche verantwortlich von einer anerkannten Ausbildungsinstitution durchgeführt werden.