Diese sind nach Beendigung der Grundausbildung (Modul 1 und Modul 2) zumindest von jenen BSB zu besuchen, in deren Wirkungsbereich derartige Anlagen fallen (z.B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Gaslöschanlagen). Die Absolvierung der Brandschutztechnikseminare ist innerhalb der ersten zwei Jahre nach Absolvierung des Modul 2 verpflichtend.